
Allgemeine Geschäftsbedingungen
-General Terms and Conditions-
LichtUnit GmbH
Am Fronhof 2, 50259 Pulheim
§ 1 Allgemeines
(1) Für alle Leistungen, die LichtUnit GmbH für den Kunden erbringt, gelten aus-schließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer je-weils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung, die der Kunde mit Auf-tragserteilung anerkennt. Spätestens aber mit der Entgegennahme der Leis-tung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen. Die Gel-tung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausdrücklich ausgeschlossen auch wenn LichtUnit GmbH ihnen nicht ausdrücklich wider-spricht.
(2) An Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behält sich LichtUnit GmbH ihre eigentums- und urheberrechtlichen Verwer-tungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der LichtUnit GmbH Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag von LichtUnit GmbH nicht erteilt wird, dieser auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Unter-lagen des Kunden; diese dürfen jedoch solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen LichtUnit GmbH zulässigerweise Leistungen übertragen hat. Die Weitergabe und Vervielfältigung bzw. das Kopieren von betriebseigenen Zeichnungen gilt als Verletzung des Urheberrechts und wird nach geltendem Recht verfolgt.
(3) Teillieferungen sind zulässig.
(4) Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung wirksam zustande.
Unwidersprochene Auftragsbestätigungen gelten als vom Besteller ausdrück-lich anerkannt.
(5) Alle in unseren Katalogen, Listen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen ent-haltenen technischen Daten sind sorgfältig und nach bestem Wissen erstellt. Änderungen, die dem Fortschritt dienen, behalten wir uns auch nach Versand der Auftragsbestätigung vor, soweit dadurch nicht Preis, Funktion oder Liefer-zeit beeinträchtigt werden.
(6) Wenn nicht andere Bedingungen festgelegt oder Pauschalen vereinbart wur-den gelten die nachfolgenden Bedingungen:
- Wir legen unsere Tagespauschalen bis 10h inklusive Pausen an,
Mehrstunden werden mit 20% der Tagespauschale berechnet.
- Sonntagszuschlag 50%, Feiertagszuschlag 100% auf die Tagespauschale, beziehungsweise Stunden.
- Kosten für Pkw oder Flug werden vom Auftraggeber übernommen. ( Flug Lufthansa/ Star Alliance, Economy, mindestens Smart-Tarif, bei mehr als 3,5h Flugzeit Business Class)
- Kosten für Hotel sind vom Auftraggeber zu übernehmen (Einzelzimmer, mindestens Mittelklasse)
- Kosten für Fahrten von Hotel-Location-Hotel sind vom Auftragnehmer zu übernehmen oder ein Shuttleservice steht zur Verfügung.
- Kilometerabrechnung erfolgt mit 0,7 €/km netto, bei 2 oder mehreren Per-sonen mit 0,75 €/km netto
- - Auslagen für Reisekosten und ähnlichen projektbedingten Auslagen wer-den mit einer Handling-Pauschale von 8 %weiterberechnet
- Spesen gemäß gültiger Spesentabelle
(7) Ergänzungen, weitere mündliche Vereinbarungen, Auskünfte, Ratschläge oder Nebenabsprachen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestäti-gung durch LichtUnit GmbH
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Die Leistung besteht in der Beratung, Planung und Umsetzung für Veranstal-tungen, TV-Produktion, Messen und Festinstallationen.
Zur Erbringung ihrer Vertragsleistungen ist die LichtUnit GmbH berechtigt Un-teraufträge an Drittunternehmen zu vergeben. Der Abschluss der Einzelverträ-ge erfolgt unmittelbar zwischen der LichtUnit GmbH und den Drittunterneh-men.
(2) Eine direkte Kontaktaufnahme des Kunden mit beauftragten Drittunternehmen unter Ausschluss der LichtUnit GmbH ist im Rahmen des Projektes und einer Frist von 180 Tagen ab Beauftragung des Drittunternehmens nicht erlaubt.
§ 3 Durchführung
1. Die Parteien sind sich einig, dass die Durchführung der Vertragsleistungen in en-ger Abstimmung erfolgt. Die LichtUnit GmbH wird den Kunden regelmäßig Bericht erstatten. Sollte eine in der Arbeitsweise einer Vertragspartei kein Einverständnis bestehen, so ist dies der anderen Partei unverzüglich schriftlich anzuzeigen. An-sonsten gelten die Arbeitsweise und das Verhalten der anderen Partei als geneh-migt und vertragsgemäß.
2. Sollte der Kunde nach Erteilung des Auftrages Änderungen hinsichtlich der Ver-tragsleistungen verlangen, sind sämtliche dadurch entstehende zusätzlichen Kos-ten, vom Kunden zu übernehmen. Änderungen können zur Verschiebung von ver-bindlichen und unverbindlichen Lieferterminen und Fristen führen, für die die LichtUnit GmbH nicht einsteht.
§ 4 Geheimhaltung
Beide Parteien behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei und Informationen, die sie von der jeweils anderen Partei erhalten haben und die nicht öffentlich zugänglich sind, vertraulich. Die LichtUnit GmbH verpflichtet Dritte, die zur Erfüllung der Leistung beauftragt wurden, zur Wahrung dieser Geheimhaltung.
§ 5 Urheberrecht
(1) Das Urheberrecht der LichtUnit GmbH besteht an allen von der LichtUnit GmbH oder ihren beauftragten Dritten erstellten Konzepten, Gestaltungen, Grafiken, Zeichnungen, Texten und sonstigen Unterlagen, wie Showfiles etc.
Das Urheberrecht ist durch den Kunden zu wahren und darf nur mit schriftli-cher Zustimmung durch die LichtUnit GmbH im vereinbarten Vertragsumfang genutzt werden. Weitergehende Nutzungen bedürfen der schriftlichen Geneh-migung durch die LichtUnit GmbH.
Bei Verlust der überlassenen Unterlagen durch den Kunden, verpflichtet sich der Kunde zu einer Zahlung von Schadensersatz in Höhe einer Pauschalsum-me von EUR 10.000,00 (in Worten: zehntausend).
(2) Alle Nutzungsrechte für vom Kunden abgelehnte oder nicht ausgeführte Ent-würfe verbleiben bei der LichtUnit GmbH. Dem Kunden ist es ausdrücklich un-tersagt Gestaltungen, Grafiken, Zeichnungen, Texten und sonstigen Unterla-gen, etc., die eine geistige, künstlerische oder sonstige Schöpfung der LichtUnit GmbH oder von ihr beauftragter Dritter darstellen bzw. enthalten, au-ßerhalb oder nach Beendigung dieses Vertrages zu verwenden.
§ 6 Gewährleistung, Haftung
(1) Für die Erfüllung sämtlicher Aufträge haftet die LichtUnit GmbH mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns in den Grenzen von Vorsatz und grober Fahr-lässigkeit. Jeder Schaden ist im Einzelnen unverzüglich ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme schriftlich anzuzeigen und nachzuweisen. Weitergehende An-sprüche sind ausgeschlossen.
(2) Die LichtUnit GmbH tritt nicht als Veranstalter, sondern lediglich beratend und planend auf.
(3) Führt der Eintritt höherer Gewalt zu einer Unterbrechung der Arbeiten, werden die Parteien von ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag für die Zeit der Un-terbrechung der Arbeiten frei. Wird im Falle des Eintritts höherer Gewalt die Er-füllung des Vertrages auf Dauer gänzlich verhindert, so sind die Parteien be-rechtigt, den Vertrag zu kündigen. Schadensersatzansprüche sind ausge-schlossen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere folgende Ereignisse: Krieg, Verfügungen von höherer Hand, Sabotage, Streiks und Aussperrungen, Natur-katastrophen, geologische Veränderungen und Einwirkungen. Jede Vertrags-partei ist verpflichtet, unverzüglich nach dem Eintritt eines Falles höherer Ge-walt der anderen Partei Nachricht mit allen Einzelheiten zu geben. Drüber hin-aus haben die Parteien über angemessene, zu ergreifende Maßnahmen zu be-raten.
§ 7 Stornierung, Kündigung, Rücktritt
(1) Eine Stornierung/Kündigung des Vertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
a) sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Vertragspartners wesentlich ver-schlechtert haben, etwa wenn Pfändungen, Zwangsvollstreckungsmaß-nahmen, das Insolvenzverfahren drohen oder schon anhängig sind.
b) der Kunde mit der Zahlung in Verzug gerät.
(3) im Falle der Stornierung oder Kündigung durch den Kunden kann die LichtUnit GmbH Ersatz für die entstandenen Aufwendungen als Schadensersatz fordern. Dieser beläuft sich auf das vereinbarte Honorar und ermäßigt sich wie folgt:
Bis 60 Tage vor Vertrags- /Reisebeginn - 50% des Auftragsvolumens
Bis 45 Tage vor Vertrags- /Reisebeginn - 75% des Auftragsvolumens
Ab 31 Tage vor Vertrags- /Reisebeginn - 100% des Auftragsvolumens
Stichtag ist der ursprünglich vereinbarte Einbau/Probenbeginn, vor der Absage.
(4) Versäumt der Kunde, einen Auftrag rechtzeitig schriftlich zu stornieren, ist die LichtUnit GmbH berechtigt, den vollen vereinbarten Preis zu berechnen.
7. Zahlung
Der Kunde zahlt die im Angebot aufgeführten und beauftragten Leistungen. Sämtliche Preise verstehen sich rein netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteu-er.
(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der LichtUnit GmbH so-fort und ohne Abzug fällig.
(2) Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und können jederzeit zu-rückgegeben werden.
(3) Bei Zahlungsverzug zahlt der Kunde, wenn er Verbraucher ist, Verzugszinsen in Höhe von 5-Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB. Ist der Kunde kein Verbraucher betragen die Verzugszinsen 9 % Jahreszinsen.
(4) Die Aufrechnung ist außer bei von LichtUnit GmbH anerkannten oder rechts-kräftig festgestellten Gegenforderungen nicht zulässig. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Käufer wegen Gegenansprüchen aus anderen Ver-tragsverhältnissen ist ausgeschlossen.
(5) Einwendungen gegen die Rechnung sind vom Kunden unverzüglich, spätes-tens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Rechnung zu erheben. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung des Kun-den.
(6) Gegen Ansprüche der LichtUnit GmbH kann der Kunde nur mit einer unbestrit-tenen Gegenforderungen oder Forderungen aufrechnen, über die ein rechts-kräftiger Titel vorliegt.
§ 9 Datenschutz
(1) Der Kunde ermächtigt die LichtUnit GmbH und ist damit einverstanden, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kun-den im Sinne der Datenschutzgesetze zu verarbeiten, zu speichern und aus-zuwerten.
(2) Die LichtUnit GmbH speichert und verwendet die persönlichen Daten des Kun-den zur Abwicklung der Aufträge und eventueller Reklamationen. Die E-Mail-Adresse des Kunden nutzt die LichtUnit GmbH nur für Informations-Schreiben zu den Aufträgen und, falls vom Kunden gewünscht, für eigene Newsletter.
(3) Die LichtUnit GmbH gibt keine personenbezogenen Kundendaten an Dritte wei-ter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die zur Auftragsab-wicklung die Übermittlung von Daten erfordern. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch auf das erforderliche Mini-mum.
(4) Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sper-rung und Löschung seiner gespeicherten Daten.
§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der LichtUnit GmbH.
(3) Gerichtsstand, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis, unmittelbare oder mit-telbar ergebende Streitigkeiten, ist Köln.
(4) Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, ist Köln Gerichts-stand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
(5) Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch im Zweifel die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen werden die Parteien eine gültige Bestimmung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksame Be-stimmung am nächsten kommt
(6) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen des Vertrages können nur schriftlich erfolgen, dies gilt auch für ein Abweichen vom Schriftformerfor-dernis.
Pulheim, den 01.11.2012